Neuer Name.
Das „Bürgergeld” heißt künftig „Grundsicherungsgeld”. Die Höhe der Geldleistung, die Menschen vom Jobcenter erhalten, ändert sich dadurch nicht.
Arbeit.
Ihre Arbeitsaufnahme steht an erster Stelle. Das Jobcenter berät Sie weiterhin individuell und unterstützt Sie bei Ihrer Jobsuche.
Miete.
Bei den Kosten der Unterkunft (Miete und Heizung) gibt es zum Teil neue Regelungen. Falls die Neuerung Sie betrifft, melden wir uns bei Ihnen.
Mitwirken.
Wenn Sie sich um Arbeit bemühen, zuverlässig mit uns zusammenarbeiten und Ihre Termine einhalten, ändert sich für Sie nichts. Das neue Gesetz sieht mehr Konsequenzen für diejenigen vor, die ohne wichtigen Grund nicht zu unseren vereinbarten Gesprächen erscheinen, den Kontakt zu uns ganz abbrechen oder die Zusammenarbeit oder Arbeitsaufnahme verweigern.
Die wichtigsten Fragen zur neuen Grundsicherung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hier als FAQ beantwortet:
Neue Grundsicherung – einfach erklärt
Informieren Sie sich in unserer PowerPoint über die wichtigsten Anpassungen in der neuen Grundsicherung – einfach, verständlich und kompakt erklärt.