Was meinen wir mit Geld für Kinder?

Das Jobcenter bietet verschiedene finanzielle Hilfen um Familien und Alleinerziehenden zu unterstützen. 

Mit Geld für Kinder meinen wir die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT). 

Übernommen werden die Kosten für eintägige Ausflüge, mehrtägige Fahrten in Schulen/ KiTa/ Kindertagespflege, wenn sie als Veranstaltung der Einrichtung stattfinden.

Hier finden Sie das entsprechende Formular.

Erforderliche tatsächliche Schülerbeförderungskosten zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges können erstattet werden, sofern die Kosten nicht von anderen Stellen (z.B. Schulträger) übernommen werden. Hier finden Sie das entsprechende Formular.

Eine geeignete und zusätzlich erforderliche Lernförderung kann in Anspruch genommen werden, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen. Vergleichbare schulische Angebote an der besuchten Schule dürfen daher nicht bestehen. Die Schulleitung muss den zusätzlichen außerschulischen Lernförderbedarf auf der entsprechenden Anlage zur Ermittlung eines Lernförderbedarfes mit ihrer Unterschrift und Schulstempel bestätigen.

Die Kosten zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung werden erbracht, wenn die Mittagsverpflegung in der Verantwortung der Schule / KiTa / Kindertagespflege angeboten wird. Kosten für ein Frühstück und Snacks werden nicht übernommen. Hier finden Sie das entsprechende Formular.

Bis zum 18. Lebensjahr stehen Kindern und Jugendlichen monatlich 15,00 Euro zur Verfügung, wenn sie die Teilnahme an

  • einer Aktivität im Bereich Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit
  • Unterricht in künstlerischen Fächern und vergleichbaren angeleiteten Aktivitäten der kulturellen Bildung
  • Freizeiten durch eine aktuelle Anlage nachweisen

Der zweimal jährlich (August/ Februar) zu gewährende persönliche Schulbedarf soll die Beschaffung von Schulmaterialien wie Schultasche, Schreib-, Rechen und Zeichenmaterialien sowie sonstigem Schulbedarf unterstützen. Die Bearbeitung erfolgt durch den Leistungsbereich (in der Regel im Rahmen Ihres Neu- oder Weiterbewilligungsantrages).

Wer hat Anspruch auf Bildung und Teilhabe (BuT)?

Bedarfe für BuT erhalten Kinder, Jugendliche sowie junge Erwachsene bis zur Altersgrenze von 25 Jahren, mit Ausnahme der Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Hier liegt die Altersgrenze bei 18 Jahren. Voraussetzung ist, dass eine allgemein- oder berufsbildende Schule besucht und keine Ausbildungsvergütung bezogen wird.

Zudem muss der Anspruchsberechtigte (z.B. das Kind) selbst oder seine Eltern bzw. Erziehungsberechtigten Leistungen nach einem der folgenden Gesetzte beziehen:

Sie möchten einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) stellen?

Bitte verwenden Sie folgende Formulare:

Sie möchten mehr über die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) erfahren?

Weitere Infos finden Sie in unserem Flyer.

Haben Sie Fragen oder Beratungsbedarf?

Zum Thema „Geld für Kinder“ beraten wir Sie gerne persönlich – Sie können uns gerne eine Postfachnachricht zukommen lassen oder kontaktieren Sie uns zu unseren Service-Zeiten telefonisch.

 

Servicezeiten der Service-Hotline02202 9333-158
Montag - Donnerstag08:00 - 16:00 Uhr
Freitag08:00 - 13:00 Uhr

 

Sie sind Anbieter für Lernförderung?

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Verwenden Sie für Ihre Abrechnungen bitte folgende Formulare:

Nach oben scrollen