Fördermöglichkeiten

Wir bringen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen. Um dieses Ziel zu erreichen, können wir Sie durch vielfältige Fördermöglichkeiten unterstützen. Sprechen Sie uns an! Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihr Unternehmen.

Ausgewählte Fördermöglichkeiten:

Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen für neu eingestellte Mitarbeitende einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt und den Sozialversicherungsbeiträgen erhalten.

Höhe und Dauer der Förderung bemessen sich nach dem Einzelfall.

Ausführliche Informationen finden Sie hier: Eingliederungszuschuss (EGZ)

Tipp:  Beantragen Sie die Förderung, bevor ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wird.

Im Rahmen der Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG) haben Sie - ähnlich wie bei einem Praktikum – die Möglichkeit einen potentiellen Mitarbeitenden für eine bestimmte Zeit unverbindlich in Ihrem Betrieb kennenzulernen.

Kosten entstehen Ihnen als Arbeitgeber nicht.
Für die Dauer der Maßnahme können dem Bewerbenden angemessene Kosten, zum Beispiel die Fahrtkosten zum Unternehmenssitz vom Jobcenter erstattet werden.

Der Arbeitgeber meldet den potentiellen Mitarbeitenden der Berufsgenossenschaft.

Ausführliche Informationen findet Sie hier: Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG)

Sie möchten den Spracherwerb von neu eingestellten Mitarbeitenden fördern?

Mit dem berufsbegleitenden Job-BSK lernen Menschen mit Deutsch als Fremdsprache passgenaue Sprachkenntnisse am Arbeitsplatz.

Ausführliche Informationen finden Sie hier: Job-BSK

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