Informationen für gesetzliche Vertreter*innen

Wenn Sie als gesetzlicher Vertreter und gesetzliche Vertreterin handeln, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um die Anliegen der von Ihnen vertretenen Person zu klären und Unterstützung zu erhalten. 

 

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass aus Datenschutzgründen das Jobcenter Rhein-Berg nur den Leistungsberechtigten selbst Auskunft auf Fragen geben kann. Um Informationen im Namen der leistungsberechtigten Person zu erhalten, ist es notwendig, dass Sie eine schriftliche Vollmacht mit der Unterschrift des Leistungsberechtigten vorlegen. Mit einer Vertretungsvollmacht erlauben Sie einer anderen Person, Sie gegenüber dem Jobcenter Rhein-Berg zu vertreten. Dies stellt sicher, dass die persönlichen Daten und Informationen vertraulich behandelt werden. 

Gesetzliche Vertreter können auch vom Gesetz bestellt werden. Dann benötigen diese keine Vollmacht, sondern verfügen über eine Bestellungsurkunde.

 

Wir danken Ihnen für Ihr Engagement und Ihre Unterstützung.

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