Willkommen im Jobcenter Rhein-Berg

Sie möchten Grundsicherungsgeld beantragen?

Mit jobcenter.digital können Sie unter anderem einen Neuantrag, einen Weiterbewilligungsantrag oder eine Veränderungsmitteilung ganz einfach online erledigen. Hier finden Sie einen Überblick über die Online-Services.

Aktuelles

Vom Bürgergeld zur neuen Grundsicherung

Die Deutsche Bundesregierung hat eine Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende beschlossen. Die wesentlichen Änderungen treten zum 1. Juli 2026 in Kraft.

Neuer Name.
Das „Bürgergeld” heißt künftig „Grundsicherungsgeld”. Die Höhe der Geldleistung, die Menschen vom Jobcenter erhalten, ändert sich dadurch nicht.

Arbeit.
Ihre Arbeitsaufnahme steht an erster Stelle. Das Jobcenter berät Sie weiterhin individuell und unterstützt Sie bei Ihrer Jobsuche.

Miete.
Bei den Kosten der Unterkunft (Miete und Heizung) gibt es zum Teil neue Regelungen. Falls die Neuerung Sie betrifft, melden wir uns bei Ihnen.

Mitwirken.
Wenn Sie sich um Arbeit bemühen, zuverlässig mit uns zusammenarbeiten und Ihre Termine einhalten, ändert sich für Sie nichts. Das neue Gesetz sieht mehr Konsequenzen für diejenigen vor, die ohne wichtigen Grund nicht zu unseren vereinbarten Gesprächen erscheinen, den Kontakt zu uns ganz abbrechen oder die Zusammenarbeit oder Arbeitsaufnahme verweigern.

Die wichtigsten Fragen zur neuen Grundsicherung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hier als FAQ beantwortet: 
https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/FAQ-Gesetz-zur-Umgestaltung-der-Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende/faq-gesetz-zur-umgestaltung-der-grundsicherung-fuer-arbeitsuchende-art.html

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