Übernehmen

Grundsicherung für Arbeitsuchende

Das Jobcenter Rhein-Berg übernimmt – neben der Hilfe bei der Integration in Arbeit – die erforderlichen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts der im Rheinisch-Bergischen Kreis wohnenden Hilfebedürftigen sowie deren im Haushalt lebenden Angehörigen.

Die Höhe der Leistungen (Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld) orientiert sich dabei am jeweiligen Bedarf der Hilfebedürftigen und setzt sich aus einer gesetzlich festgelegten Regelleistung sowie den anteiligen angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung zusammen. In Einzelfällen können auch Beiträge zu den gesetzlichen Sozialversicherungen oder einzelne „Mehrbedarfe“ übernommen werden, zum Beispiel für Alleinerziehende oder Schwangere.

Weitere Informationen zum Umfang und zur Zusammensetzung der Leistung finden Sie im Merkblatt zur Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Antragsformulare sowie Ausfüllhilfen in verschiedenen Sprachen finden Sie auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit.

Eine Erklärungshilfe für Ihren Leistungsbescheid steht Ihnen auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung.

Orientierungsrechner SGB II

Sie wollen wissen, ob Sie leistungsberechtigt nach dem SGB II sind? Hierzu gibt es verschiedene Rechner im Internet. Einen ersten Überblick über möglicherweise bestehende Ansprüche können Sie z.B. mit dem

Orientierungsrechner der Caritas

erhalten.

(Bitte beachten Sie unbedingt, dass dieser Rechner nur eine erste Orientierung geben kann und hieraus keinerlei Ansprüche erwachsen.)!