Übernehmen

Antrag

Leistungen nach dem SGB II werden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nur auf Antrag gewährt. Dieser kann persönlich, schriftlich oder telefonisch erfolgen. Zur Klärung evtl. Fragen empfehlen wir Ihnen eine persönliche Vorsprache an dem jeweils örtlich zuständigen Standort.

Die Adressen und Telefonnummer unserer Standorte finden Sie hier.
(Bitte beachten Sie auch die jeweils geltenden Öffnungszeiten!)

Die Antragsformulare und Ausfüllhinweise finden Sie auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit.

Nach einer individuellen Erstberatung wird bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen ein Termin zur Abgabe des Leistungsantrags sowie ein Termin bei der Integrationsfachkraft vereinbart. Bitte beachten Sie, dass eine Betreuung durch die Mitarbeitenden des Jobcenters Rhein-Berg nur durch vorherige Terminvergabe erfolgen kann - eine Beratung ohne Termin ist leider nicht möglich.

Darüber hinaus setzt der Leistungsbezug nach dem SGB II voraus, dass die Hilfebedürftige bzw. der Hilfebedürftige alles ihr bzw. ihm Mögliche dazu beiträgt, ihre bzw. seine wirtschaftliche Situation zu verbessern. Weitere Informationen zu den Mitwirkungspflichten finden Sie hier.