Häufige Fragen (FAQ)

Nein, für fachliche Anliegen wie Bescheide, Berechnungen oder Terminabsprachen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Ansprechperson im Jobcenter.

Falls Sie eine rechtliche Überprüfung wünschen, können Sie Widerspruch bei der Rechtsstelle des Jobcenters einlegen. Informationen dazu erhalten Sie mit Ihrem Bescheid oder bei uns vor Ort.

Das ist möglich, wenn Sie keine Kontaktdaten angeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir Ihnen in diesem Fall keine direkte Rückmeldung geben können.

Nachdem Sie Ihre Beschwerde eingereicht haben, wird sie von unserem Kundenreaktionsmanagement geprüft. Falls erforderlich, leiten wir Ihr Anliegen an die zuständige Fachkraft weiter. Sie erhalten dann eine Rückmeldung von der Fachkraft.

Ja, gerne! Wir freuen uns über positives Feedback ebenso wie über konstruktive Vorschläge, die uns helfen, unsere Dienstleistungen zu verbessern.

Nein, das ist leider aus Datenschutzgründen nicht möglich. 

Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Es kann vorkommen, dass die Klärung Ihres Anliegens etwas mehr Zeit in Anspruch nimmt. In jedem Fall erhalten Sie eine Rückmeldung – entweder direkt von der zuständigen Fachkraft oder über das Kundenreaktionsmanagement. 

Ja, Sie können Ihre Beschwerde oder Ihr Feedback jederzeit ergänzen oder zurückziehen. Nutzen Sie dafür bitte unser Kontaktformular oder wenden Sie sich direkt an das Jobcenter.

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