
Ansprechpersonen
Bei Fragen und Anliegen wenden Sie sich bitte direkt an den für Sie örtlich zuständigen Standort des Jobcenters Rhein-Berg.
Standort Bergisch Gladbach
Bensberger Straße 85
51465 Bergisch Gladbach
Rhein-Berg.BergischGladbach@jobcenter-ge.de
Aktuelle Hinweise zu den Erreichbarkeitszeiten finden Sie hier.
Unsere persönlichen Sprechzeiten für unterminierte Vorsprachen finden statt:
Mo., Di., Do., Fr. von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie
Do. von 14:00 bis 16:00 Uhr
Standort Burscheid
Höhestr. 7–9
51399 Burscheid
Rhein-Berg.Burscheid@jobcenter-ge.de
Aktuelle Hinweise zu den Erreichbarkeitszeiten finden Sie hier.
Unsere persönlichen Sprechzeiten für unterminierte Vorsprachen finden statt:
Mo. und Do. von 9:00 bis 11:00 Uhr
Standort Kürten
Karlheinz-Stockhausen-Platz 1
51515 Kürten
Rhein-Berg.Kuerten@jobcenter-ge.de
Aktuelle Hinweise zu den Erreichbarkeitszeiten finden Sie hier.
Unsere persönlichen Sprechzeiten für unterminierte Vorsprachen finden statt:
Mo. 10:00–12:00 Uhr sowie Do. 14:00–16:00 Uhr
Standort Leichlingen
Moltkestraße 25
42799 Leichlingen
Rhein-Berg.Leichlingen@jobcenter-ge.de
Aktuelle Hinweise zu den Erreichbarkeitszeiten finden Sie hier.
Unsere persönlichen Sprechzeiten für unterminierte Vorsprachen finden statt:
Di. & Do. von 8:30 bis 11:30 Uhr
Standort Odenthal
Lindenallee 1a
51519 Odenthal
Rhein-Berg.Odenthal@jobcenter-ge.de
Aktuelle Hinweise zu den Erreichbarkeitszeiten finden Sie hier.
Unsere persönlichen Sprechzeiten für unterminierte Vorsprachen finden statt:
Di. 10:00–12:00 Uhr sowie Do. 14:00–16:00 Uhr
Standort Overath
Hauptstraße 74
51491 Overath
Aktuelle Hinweise zu den Erreichbarkeitszeiten finden Sie hier.
Unsere persönlichen Sprechzeiten für unterminierte Vorsprachen finden statt:
Mo. und Di. von 9:00 bis 12:00 Uhr
Das Netzwerk Wohnungsnot RheinBerg bietet eine wöchentliche Sprechstunde für Sie an.
Diese findet montags von 11.00 bis 12.00 Uhr im Jobcenter Overath statt.
Wenn Sie einen Sprechstundentermin mit dem Netzwerk Wohnungsnot RheinBerg vereinbaren möchten, erfolgt die Terminvergabe über Herrn Dräger (vom Netzwerk Wohnungsnot RheinBerg):
Standort Rösrath
Hauptstraße 23–25
51503 Rösrath
jobcenter-rhein-berg.team-477@jobcenter-ge.de
Aktuelle Hinweise zu den Erreichbarkeitszeiten finden Sie hier.
Unsere persönlichen Sprechzeiten für unterminierte Vorsprachen finden statt:
Di. und Do. von 9:00 bis 11:00 Uhr
Offene Jobcenter-Sprechstunde im „Stadtteilbüro Rösrath“
Diese findet bis auf Weiteres nicht statt.
Sie haben Fragen rund um das Thema Arbeit oder (Weiter-)Qualifizierung? Sie benötigen Beratung zu den Kosten der Unterkunft oder haben Fragen zu Bildung und Teilhabe? Sie haben Fragen zu den Ihnen vom Jobcenter zugesandten Schreiben?
Das Jobcenter Rhein-Berg bietet eine offene Sprechstunde in den Räumlichkeiten des "Stadtteilbüros Rösrath“ an.
Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Kommen Sie einfach während der unten genannten Öffnungszeiten vorbei.
Adresse: Hauptstraße 44, 51503 Rösrath-Mitte
Uhrzeit: jeden 1. und 3. Montag im Monat von 14:00 bis 16:00 Uhr
Die Mitarbeitenden des Jobcenters Rhein-Berg beraten Sie gern!
Standort Wermelskirchen
Dabringhauser Str. 33
42929 Wermelskirchen
Jobcenter-Rhein-Berg.Wermelskirchen@jobcenter-ge.de
Aktuelle Hinweise zu den Erreichbarkeitszeiten finden Sie hier.
Unsere persönlichen Sprechzeiten für unterminierte Vorsprachen finden statt:
Mo., Di., Do. und Fr. von 10:00 bis 12:00 Uhr
Offene Sprechstunde der Caritas Wohnungshilfe
Die Caritas Wohnungshilfe bietet Ihnen jede Woche eine offene Sprechstunde an.
Diese findet jeden Freitag von 10.00 bis 12:00 Uhr im Besprechungsraum 24 im Jobcenter Wermelskirchen statt.
Sie brauchen keinen Termin.
Kommen Sie einfach während der genannten Öffnungszeiten vorbei.
Offene Jobcener-Sprechstunde im "Waschcafé"
Sie haben Fragen rund um das Thema Arbeit oder (Weiter-) Qualifizierung?
Sie benötigen Beratung zu den Kosten und Unterkunft oder haben Fragen zu Bildung und Teilhabe?
Sie haben Fragen zu den Ihnen vom Jobcenter zugesandten Schreiben?
Das Jobcenter Rhein-Berg bietet eine offene Sprechstunde in den Räumlichkeiten des "Waschcafés" an.
Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Kommen Sie einfach während der unten genannten Öffnungszeiten vorbei.
Adresse: Eich 4c, 42929 Wermelskirchen
Uhrzeit: 10:00–12:00 Uhr (jeden Mittwoch)
Die Mitarbeitenden des Jobcenters Rhein-Berg beraten Sie gern!
Team Jobcenter.Cooperativ
Bensberger Str. 85
51465 Bergisch Gladbach
Jobcenter-Rhein-Berg.Cooperativ@jobcenter-ge.de
Das Team Jobcenter.Cooperativ des Jobcenters Rhein-Berg versteht sich als zentrale Anlaufstelle für unsere Netzwerkpartner. Gerne stehen wir Ihnen für Fragen rund um das SGB-II zur Verfügung.
Bei Bedarf übernehmen wir außerdem eine Lotsenfunktion, sodass Sie ggf. einen passgenauen Ansprechpartner aus der zuständigen Fachabteilung erhalten.
Ombudsstelle
Bensberger Str. 85
51465 Bergisch Gladbach
Sprechzeiten:
Montags und mittwochs von 8:00 bis 10:00 Uhr (nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung)
Als Ombudsmann erfülle ich die Aufgaben einer unparteiischen Schiedsperson.
Als neutrale, unparteiische Instanz werde ich insbesondere
- Anregungen, Kritik und Beschwerden von betreffenden Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern entgegennehmen.
- in Streitfällen unbürokratisch zwischen den betroffenen Personen und dem Jobcenter vermitteln.
- erklären und beraten.
Bitte beachten Sie:
Ich werde nicht auf alle Wünsche eingehen können, da ich in meiner Tätigkeit an die bestehende Rechtslage gebunden bin.
Meine Tätigkeit ersetzt auch nicht den formalen Rechtsweg, d. h. durch meine Inanspruchnahme wird weder ein Bescheid des Jobcenters außer Kraft gesetzt noch eine mitgeteilte Frist unterbrochen.
In welcher Situation sollten Sie sich an mich wenden:
Zuerst sollten Sie immer versuchen, Probleme und Unklarheiten mit Ihrem zuständigen Leistungssachbearbeiter oder Ihrer Integrationsfachkraft zu klären. Sollte dann aus Ihrer Sicht das bestehende Problem noch nicht erledigt sein, können Sie gerne einen Termin mit mir vereinbaren.
Schlichtungsstelle
Iris Kasel
Psychologin / Mediatorin
Hauptstraße 97
51465 Bergisch Gladbach
Durch das Bürgergeldgesetz wurde die Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens geschaffen.
Wenn ein Kooperationsplan nicht gemeinsam erstellt werden kann oder wenn es bei der Verlängerung sowie der Umsetzung des Kooperationsplans zu unterschiedlichen Vorstellungen von Jobcenter und Leistungsberechtigten kommen sollte, kann ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden.
Dieses Verfahren zielt darauf ab, grundsätzlich in einer Zeit von maximal vier Wochen eine Einigung über den gemeinsamen Weg im Eingliederungsprozess zu erreichen. Im Schlichtungsverfahren können alle Beteiligten ihre Sichtweisen darstellen. Es soll eine neutrale Betrachtung ermöglichen.
Das Verfahren kann dabei jeweils von einer der beiden Seiten oder auch gemeinsam eingeleitet werden. Das Ergebnis der Schlichtung ist für beide Seiten verbindlich.
Ihren Wunsch, ein Schlichtungsverfahren durchzuführen, können Sie direkt bei der Schlichterin – Frau Iris Kasel – vortragen.
Kontaktdaten Jobcenter
Gern können Sie auch gegenüber Ihrer Integrationsfachkraft oder gegenüber der Koordinationsstelle für das Schlichtungsverfahren im Jobcenter Ihren Wunsch mitteilen.
Die Kontaktdaten der Koordinationsstelle im Jobcenter lauten: