Datenschutz
Das Jobcenter Rhein-Berg nimmt den Schutz Ihrer Sozialdaten sehr ernst. Grundsätzlich geben wir Ihre persönlichen Daten ohne eine gesetzliche Grundlage oder Ihre persönliche Zustimmung nicht an Dritte weiter.
Hier finden Sie Informationen und Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema „Datenschutz“ im Jobcenter Rhein-Berg.
Wozu benötigt das Jobcenter Rhein-Berg Ihre Sozialdaten?
Arbeitsuchende erhalten beim Jobcenter Rhein-Berg verschiedene Leistungen, wie zum Beispiel Geldleistungen, die Ihren Unterhalt sichern. Diese Grundsicherung wird durch das Sozialgesetzbuch II geregelt (SGB II). Die über 400 Jobcenter in Deutschland haben die Aufgabe, die Leistungen nach SGB II zu gewähren.
Je nach individueller Situation, können die Leistungen unterschiedlich hoch sein. Um Ihre Lebenssituation richtig beurteilen zu können, befragt Sie das Jobcenter Rhein-Berg zu Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation. Unser Ziel ist es, Sie umfassend und bestmöglich zu unterstützen.
Was sind Sozialdaten?
Die von den Jobcentern erfragten Sozialdaten umfassen vor allem
- Ihren beruflichen Werdegang (von der Schulausbildung bis zum Zeitpunkt der Antragstellung)
- Ihre derzeitigen Lebensverhältnisse (familiäre Beziehungen, Wohnsituation, Einkommens- und Vermögensverhältnisse)
Diese Sozialdaten dienen den Jobcentermitarbeiter/innen als Beurteilungsgrundlage für Ihre persönlichen Lebensumstände und geben wichtige Anhaltspunkte für Ihre erfolgreiche Eingliederung in die Arbeitswelt. Die Sozialdaten unterliegen dem Sozialgeheimnis. Das Jobcenter Rhein-Berg schützt die Sozialdaten vor eine Weitergabe an nicht befugte Stellen.
Wie werden Ihre Sozialdaten geschützt?
Das Jobcenter Rhein-Berg gibt Sozialdaten nicht an Dritte weiter, ohne dass eine gesetzliche Grundlage vorliegt oder Sie zuvor eingewilligt haben. Verantwortlich für den sachgerechten Umgang mit Ihren Sozialdaten sind die Jobcenter selbst.
Das Jobcenter Rhein-Berg schützt Ihre Sozialdaten unter anderem durch:
- Die datenschutzrechtliche Ausbildung der Mitarbeiter/innen. Diese werden im Umgang mit Sozialdaten besonders angewiesen und datenschutzkonform geschult.
- Darüber hinaus hat das Jobcenter Rhein-Berg eine Datenschutzbeauftragte bestellt. Sie unterstützt die Geschäftsführung bei der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorschriften und steht gleichzeitig den Mitarbeiter/innen und Kunden/innen des Jobcenters Rhein-Berg als Ansprechpartnerin für Fragen zum Thema „Datenschutz“ zur Verfügung.
Welche Rechte haben Sie?
Zur Gewährleistung des Schutzes Ihrer Sozialdaten stehen Ihnen unter anderem folgende Rechte zu:
Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob und welche personenbezogenen Daten über Sie verarbeitet werden. Darüber hinaus können Sie Informationen über die Verarbeitungszwecke, die Empfänger der Daten, die Speicherdauer sowie die Herkunft der Daten erhalten.
Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
Sie haben das Recht, die Berichtigung unrichtiger oder die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen.
Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
Sie können unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Diese Recht besteht dann, wenn die Daten für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
Unter den Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO können Sie die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen.
Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer persönlichen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen, sofern die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. Buchstabe e oder f DSGVO beruht.
Recht auf Widerruf einer Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO)
Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Ihrer Einwilligung beruht, können Sie diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf gilt für die Zukunft. Die Verarbeitung Ihrer Daten bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bleibt rechtmäßig.
Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO)
Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre personenbezogenen Daten nicht datenschutzkonform verarbeitet werden, können Sie sich an die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde wenden und dort Beschwerde einlegen.
Zur Ausübung Ihrer Betroffenenrechte und bei Fragen zu Ihren Datenschutzrechten können Sie sich jederzeit an das Jobcenter Rhein-Berg oder an den Datenschutzbeauftragten wenden.
Anfragen zu Ihren Datenschutzrechten werden in der Regel innerhalb eines Monats nach Eingang beantwortet.
An wen können Sie sich wenden?
Sie haben Fragen zum Datenschutz? Ihr erster Ansprechpartner im Jobcenter Rhein-Berg ist der Beauftragte für den Datenschutz.
Dieser ist mit den datenschutzrelevanten Prozessen im Jobcenter vertraut und unterstützt Sie gerne bei Ihren Anliegen und Fragen. Der Datenschutzbeauftragte ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies betrifft sowohl Ihre Identität als auch alle weiteren Umstände, die Rückschlüsse auf Ihre Identität zulassen.
Alternativ können Sie sich auch an „Den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)“ wenden.
Weitere Informationen erhalten Sie im Informationsflyer des BfDI. Dieser steht Ihnen über den nachfolgenden Link zur Verfügung.
Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten des Jobcenters Rhein-Berg unter:
Jobcenter Rhein-Berg
Der Datenschutzbeauftragte
Bensberger Str. 85
51465 Bergisch Gladbach