Datenschutz

Das Jobcenter Rhein-Berg nimmt den Schutz Ihrer Sozialdaten sehr ernst. Grundsätzlich geben wir Ihre persönlichen Daten ohne eine gesetzliche Grundlage oder Ihre persönliche Zustimmung nicht an Dritte weiter.

Hier finden Sie Informationen und Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema „Datenschutz“ im Jobcenter Rhein-Berg.

Wozu benötigt das Jobcenter Rhein-Berg Ihre Sozialdaten?

Arbeitsuchende erhalten beim Jobcenter Rhein-Berg verschiedene Leistungen, wie zum Beispiel Geldleistungen, die Ihren Unterhalt sichern. Diese Grundsicherung wird durch das Sozialgesetzbuch II geregelt (SGB II). Die über 400 Jobcenter in Deutschland haben die Aufgabe, die Leistungen nach SGB II zu gewähren.

Je nach individueller Situation, können die Leistungen unterschiedlich hoch sein. Um Ihre Lebenssituation richtig beurteilen zu können, befragt Sie das Jobcenter Rhein-Berg zu Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation. Unser Ziel ist es, Sie umfassend und bestmöglich zu unterstützen. 

Was sind Sozialdaten?

Die von den Jobcentern erfragten Sozialdaten umfassen vor allem

Diese Sozialdaten dienen den Jobcentermitarbeiter/innen als Beurteilungsgrundlage für Ihre persönlichen Lebensumstände und geben wichtige Anhaltspunkte für Ihre erfolgreiche Eingliederung in die Arbeitswelt. Die Sozialdaten unterliegen dem Sozialgeheimnis. Das Jobcenter Rhein-Berg schützt die Sozialdaten vor eine Weitergabe an nicht befugte Stellen. 

Wie werden Ihre Sozialdaten geschützt?

Das Jobcenter Rhein-Berg gibt Sozialdaten nicht an Dritte weiter, ohne dass eine gesetzliche Grundlage vorliegt oder Sie zuvor eingewilligt haben. Verantwortlich für den sachgerechten Umgang mit Ihren Sozialdaten sind die Jobcenter selbst.

Das Jobcenter Rhein-Berg schützt Ihre Sozialdaten unter anderem durch:

Welche Rechte haben Sie?

Zur Gewährleistung des Schutzes Ihrer Sozialdaten stehen Ihnen unter anderem folgende Rechte zu:

Sie haben auch das Recht, sich mit Ihrem Anliegen an die Datenschutzbeauftrage im Jobcenter Rhein-Berg zu wenden oder an den „Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit“ 

An wen können Sie sich wenden?

Sie haben Fragen zum Datenschutz? Ihre erste Ansprechpartnerin im Jobcenter Rhein-Berg ist die Beauftragte für den Datenschutz.

Diese ist mit den datenschutzrelevanten Prozessen im Jobcenter vertraut und unterstützt Sie gerne bei Ihren Anliegen und Fragen. Die Datenschutzbeauftragte ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies betrifft sowohl Ihre Identität als auch alle weiteren Umstände, die Rückschlüsse auf Ihre Identität zulassen.

Alternativ können Sie sich auch an „Den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)“ wenden.

Sie erreichen die Datenschutzbeauftragte des Jobcenters Rhein-Berg unter:

Jobcenter Rhein-Berg
Die Datenschutzbeauftragte 
Bensberger Str. 85
51465 Bergisch Gladbach

02202 9333-505

02202 9333-799

Rhein-Berg.Datenschutz@jobcenter-ge.de

Weitere Informationen

Informationen des Beauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit (BfDI)

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