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(Geld zum) Leben
Bürgergeld können Sie erhalten, wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie sind mindestens 15 Jahre alt oder Sie haben die Altersgrenze für Ihre Regelaltersrente noch nicht erreicht
- Sie wohnen in der Bundesrepublik Deutschland bzw. im Rheinisch-Bergischen Kreis und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt
- Sie können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten (Erwerbsfähigkeit)
- Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig
- Sie sind gesetzlich nicht vom Leistungsbezug ausgeschlossen
Mehr zu den Anspruchsvoraussetzungen finden Sie hier.
Was sind vorrangige Leistungen?
Es kann sein, dass Sie ein Recht auf andere staatliche Hilfen außer dem Bürgergeld haben. Ob diese vorrangig in Anspruch genommen werden müssen, ist zu prüfen. Mehr zu den vorrangigen Leistungen finden Sie hier.