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Energie / Kosten der Unterkunft

Energiesparen im Haushalt - Informationen 

Hier finden Sie Informationen, wie Sie unnötige Energieverschwendungen in Ihrem Haushalt aufdecken können. Zudwem werden kostenlose, kosteneffiziente und geförderte Maßnahmen vorgestellt, um Energieverbräuche zu senken.

FAQ Strom- und Heizkosten

Aufgrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine steigen weltweit die Energiepreise. Die damit verbundene Erhöhung der Strom- und Heizkosten wird für viele Bürgerinnen und Bürger in Deutschland zunehmend zu einer großen Belastung. Die Entlastungspakete der Bundesregierung sollen die Bürgerinnen und Bürger mit unterschiedlichen Maßnahmen wie der Strompreisbremse unterstützen.


Hier erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können und welche weiteren Unterstützungsangebote Sie in Anspruch nehmen können.

Haben sich Ihre Stromkostenabschläge für Haushaltsenergie so erhöht, dass Sie nicht wissen, wie Sie diese zahlen sollen?

  1. Sie haben zunächst die Möglichkeit, sich an Ihren Energieversorger zu wenden und nach einem günstigeren Tarif zu fragen.
  2. Der Grundversorger in Ihrer Kommune bietet einen Grundversorgungstarif an. Auch hier können Sie nachfragen. Bei diesem erhalten Sie auch Tipps zum Stromsparen.
  3. Bei Fragen rund um Ihren Vertrag berät Sie die Verbraucherzentrale Bergisch
    Gladbach (Kontaktdaten s.u.)
  4. Wenn Sie Leistungen vom uns erhalten, sind Ihre Stromkosten für Haushaltsenergie pauschal mit dem Regelbedarf abgedeckt. Durch das geplante Bürgergeldgesetz soll sich der Regelbedarf zum 01.01.2023 um etwa 50 € auf 502 € monatlich für eine alleinstehende Person erhöhen.

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Stromkosten sparen können, erhalten Sie Tipps https://www.energiewechsel.de/Thema/energiespartipps



Sie haben eine Rechnung über eine Stromkostennachzahlung für Haushaltsenergie erhalten, die Sie nicht begleichen können?

  1. Hier haben Sie zunächst die Möglichkeit, sich mit Ihrem Energieversorger in Verbindung zu setzen, um gegebenenfalls eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
  2. Wenn Sie Energie in der Grundversorgung beziehen, muss Ihnen Ihr Stromversorger acht Tage vor einer möglichen Sperrung eine sogenannte Abwendungsvereinbarung in Textform anbieten. In dieser Vereinbarung müssen Ihnen eine zinsfreie Ratenzahlung sowie eine Weiterversorgung durch Vorauszahlung angeboten werden. Wenn Sie die Vereinbarung annehmen und einhalten, können Sie so die Versorgungsunterbrechung vermeiden. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.
    Sofern Ihnen eine zumutbare Abwendungsvereinbarung angeboten wird, ist diese in Anspruch zu nehmen, bevor ein Darlehen beim Jobcenter in Frage kommt. Bei der Prüfung der Zumutbarkeit werden Ihre sonstigen Verpflichtungen gegenüber dem Jobcenter berücksichtigt.
  3. Die Verbraucherzentrale Bergisch Gladbach berät Sie auch bei Fragen rund um Ihre Jahresabrechnung.
  4. Wenn Sie Leistungen von uns erhalten, sind erforderliche Nachzahlungen aufgrund der Jahresabrechnung grundsätzlich aus dem laufenden Regelbedarf zu zahlen.
  5. Wenn eine Sperrung der Stromversorgung droht und eine Ratenzahlung an den Energieversorger nicht möglich ist, können wir die Gewährung eines Darlehens an Sie prüfen. Bitte melden Sie sich hierzu bei Ihrem zuständigen Leistungssachbearbeiter (Kontaktdaten s.u.)

Hat sich Ihr Heizkostenabschlag erhöht und Sie haben Schwierigkeiten, diesen zu zahlen?

  1. Wenn Sie einen direkten Vertrag mit einem Energieversorger haben, haben Sie zunächst die Möglichkeit, sich an diesen zu wenden und nach einem günstigeren Tarif zu fragen.
  2. Der Grundversorger in Ihrer Kommune bietet einen Grundversorgungstarif an. Auch hier können Sie nachfragen. Bei diesem erhalten Sie auch Tipps zum Stromsparen.
  3. Bei Fragen rund um Ihren Vertrag mit dem Energieversorger berät Sie die Verbraucherzentrale Bergisch Gladbach.
  4. Wenn Ihre Heizkosten von Ihrem Mietvertrag umfasst sind, können Sie sich vom Mieterbund Köln (Verfahren und Kontaktdaten s.u.) beraten lassen.
  5. Wenn Sie Leistungen von uns erhalten, dann reichen Sie einen Nachweis über die erhöhten Heizkostenabschläge ein. Wir prüfen dann eine Übernahme der Kosten.
  6. Durch das geplante Wohngeld-Plus-Gesetz soll ab dem 01.01.2023 eine dauerhafte Heizkostenkomponente eingeführt werden. Zudem soll das Wohngeld erhöht werden, so dass mehr Haushalte Wohngeld erhalten können. Wohngeld können Sie bei der Wohngeldstelle in Ihrer Stadt/Gemeinde beantragen. Ein gleichzeitiger Bezug von Wohngeld und Leistungen vom Jobcenter ist nicht möglich.

Sie haben eine Rechnung über eine Heizkostennachzahlung erhalten, die Sie nicht begleichen können?

  1. Bei Fragen zu Ihrer Jahresabrechnung berät Sie die Verbraucherzentrale Bergisch Gladbach bzw. der Mieterbund Köln.
  2. Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter erhalten, dann reichen Sie die Jahresabrechnung bei uns ein. Wir prüfen dann eine Übernahme der Kosten.
  3. Wenn Sie bisher keine Leistungen von uns erhalten, aber aufgrund der hohen Heizkostennachzahlung im Monat der Fälligkeit der Forderung hilfebedürftig sind, kann ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II bestehen. Hierfür können Sie einen Neuantrag auf Leistungen nach dem SGB II bei uns stellen (Kontaktdaten und Verfahren s.u.) Wichtig ist, dass Sie den Antrag spätestens in dem Monat stellen, in dem Sie die Nachzahlung bezahlen müssen.

Sie können Ihre Kosten im Alltag aus eigenen Mitteln ohne das Jobcenter bezahlen, für die Heizkostenabrechnung oder den Einkauf von Heizmaterial fehlt Ihnen aber nun das Geld?

  1. Sie haben die Jahresabrechnung Ihres Energieversorgers erhalten und können diese Rechnung aus Ihren monatlichen Einkünften nicht bezahlen?
  2. Ihr Öltank/Flüssiggastank ist nachweislich leer oder Ihr Vorrat an Holzbriketts ist aufgebraucht und Sie haben aufgrund der gestiegenen Energiepreise aus Ihren monatlichen Einkünften nicht das Geld, um sich für die aktuelle Heizperiode ausreichend zu bevorraten?
  3. Dann haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf Leistungen bei Ihrem Jobcenter. Dies gilt auch dann, wenn Sie nur für den Monat, indem die Abrechnung fällig wird hilfebedürftig wären und in den darauffolgenden Monaten nicht.
  4. Wenn dies auf Sie zutreffen könnte, so können Sie sich hier z.B. einen ersten Überblick über möglicherweise bestehende Ansprüche machen:
    Orientierungsrechner der Caritas
    (bitte beachten Sie unbedingt, dass dieser Rechner nur eine erste Orientierung geben kann und hieraus keinerlei Ansprüche erwachsen)!

Sie möchten Kontakt zum Jobcenter Rhein-Berg aufnehmen?

Kontaktadressen finden Sie auf unserer Homepage www.jobcenter-rhein-berg.de
oder Sie wenden sich an uns über das Digitale Kontaktcenter
https://kontaktcenter-rhein-berg.de/kontaktcenter

Sie möchten Kontakt zur Verbraucherzentrale aufnehmen?

Viele Ihrer Fragen lassen sich in der Onlineberatung Energie kompakt der Verbraucherzentrale klären, zu der Sie sich kostenlos anmelden können https://www.verbraucherzentrale.nrw/energie/energie-kompakt-72935.
Auf der Homepage der Verbraucherzentrale finden Sie unter https://www.verbraucherzentrale.nrw/videoberatung-energie Informationen zur Videoberatung.

Sie möchten Kontakt zum Mieterverein aufnehmen?

Das Jobcentern Rhein-Berg hat gemeinsam mit dem örtlichen Träger der Sozialhilfe einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Mieterverein Köln e.V. geschlossen, wonach Leistungsberechtigte nach dem SGB II und SGB XII gegen Kostenübernahme eines Jahresmitgliedsbeitrages innerhalb von 12 Monaten eine juristische Beratung in allen Fragen zu mietvertraglichen und wohnungsrechtlichen Angelegenheiten in Anspruch nehmen können.

Wenn Sie von uns Leistungen erhalten und Ihre Nebenkostenabrechnung durch den Mieterverein überprüfen lassen wollen, dann wenden Sie sich zur Abstimmung des Verfahrens an Ihre Fachkraft Materielle Leistungsgewährung.

Der Mieterverein Köln e.V. ist telefonisch unter der Rufnummer 0221 571 435 252 6 und online über die Homepage https://www.mieterverein-koeln.de/kontakt/kontakt/ erreichbar.