Das Jobcentern Rhein-Berg hat gemeinsam mit dem örtlichen Träger der Sozialhilfe einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Mieterverein Köln e.V. geschlossen, wonach Leistungsberechtigte nach dem SGB II und SGB XII gegen Kostenübernahme eines Jahresmitgliedsbeitrages innerhalb von 12 Monaten eine juristische Beratung in allen Fragen zu mietvertraglichen und wohnungsrechtlichen Angelegenheiten in Anspruch nehmen können.
Wenn Sie von uns Leistungen erhalten und Ihre Nebenkostenabrechnung durch den Mieterverein überprüfen lassen wollen, dann wenden Sie sich zur Abstimmung des Verfahrens an Ihre Fachkraft Materielle Leistungsgewährung.
Der Mieterverein Köln e.V. ist telefonisch unter der Rufnummer 0221 571 435 252 6 und online über die Homepage https://www.mieterverein-koeln.de/kontakt/kontakt/ erreichbar.