Übernehmen

Arbeitsaufnahme und Fördermöglichkeiten des Jobcenters

Sie haben als Arbeitgeber einen Bewerber gefunden, der zur Zeit Leistungen des Jobcenters bezieht? Sie möchten diese Person einstellen, fördern oder die berufliche Eignung zunächst testen? Das Jobcenter bietet Arbeitgebern hierfür Fördermöglichkeiten. Wir beraten Sie gerne.

Praktikum

Im Rahmen eines Praktikums haben Sie die Möglichkeit, sich von der Eignung des Mitarbeiters zu überzeugen oder dem potentiellen Mitarbeiter gezielt Kenntnisse in Ihrem Betrieb zu vermitteln. Sollten Sie feststellen, dass Kenntnisse fehlen, sprechen Sie uns an. Wir werden Ihnen eine individuelle Lösung anbieten.


Während des Praktikums werden die Leistungen zum Lebensunterhalt durch das Jobcenter weiter gewährt und entstehende Fahrkosten können durch das Jobcenter erstattet werden.

Eingliederungszuschuss

Eine Einarbeitung ist mit erhöhtem Anleitungsbedarf für Ihr Unternehmen verbunden, einhergehend mit höherem Personaleinsatz und höheren Personalkosten. Dies kann mit der Zahlung eines Eingliederungszuschusses ausgeglichen werden. Dabei übernimmt das Jobcenter einen Teil des Arbeitslohnes für einen begrenzten Zeitraum. Für ältere, behinderte sowie schwerbehinderte Menschen kann der Leistungsumfang erweitert werden.


WICHTIG: Ihre Förderanfrage muss vor der Arbeitsaufnahme gestellt werden.

Sie sind im Leistungsbezug des Jobcenters und haben sich erfolgreich beworben? Herzlichen Glückwunsch zur Arbeitsstelle. Das Jobcenter unterstützt Ihrer Arbeitsaufnahme mit finanziellen Hilfen. Auch wenn das Einkommen nicht so hoch ist und Sie weiterhin Leistungen vom Jobcenter benötigen, haben Sie aufgrund von Freibetragsregelungen immer mehr Geld als ohne Arbeit.


WICHTIG: Informieren Sie vor der Arbeitsaufnahme Ihre Integrationsfachkraft und vereinbaren Sie einen Termin zur Klärung aller weiteren Fragen.

Vermittlungsbudget

Das Vermittlungsbudget soll die Anbahnung und Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses (mindestens 15 Std./Woche) oder eines Ausbildungsverhältnisses unterstützen. Die Förderung umfasst bestimmte Leistungen, falls der Arbeitgeber dies nicht schon übernimmt. Dazu gehören:


• Bewerbungskosten
• Fahrkosten
• Kosten für Arbeitsmittel
• Kosten für Nachweise/Übersetzungen/Anerkennungen
• Kosten zur Unterstützung der Persönlichkeit

Die Leistungen müssen vor der Arbeits-/Ausbildungsaufnahme bei ihrer Integrationsfachkraft beantragt werden.

Einstiegsgeld

Das Einstiegsgeld soll den Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder Selbständigkeit (->sh. auch Hilfen für Selbständige) finanziell begleiten. Die Förderhöhe beträgt bis zur Hälfte das vorher bezogene Arbeitslosengeld II. Bei der Berechnung wird die Dauer Ihrer vorherigen Arbeitslosigkeit und die Größe ihrer Bedarfsgemeinschaft zu Rate gezogen. 

Kommunale Eingliederungsleistungen nach §16a SGB II

Vielleicht wird Ihre Eingliederung in Arbeit durch persönliche bzw. familiäre Verpflichtungen oder Schwierigkeiten in Ihrem Lebensumfeld erschwert oder sogar verhindert. Das Jobcenter Rhein-Berg bietet Ihnen in Kooperation mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis eine Vielzahl von Unterstützungs- und Beratungsleistungen an. 

Betreuung minderjähriger Kinder

Das Jobcenter Rhein-Berg arbeitet hier mit den Jugendämtern des Rheinisch-Bergischen Kreises eng zusammen, um mit Ihnen Betreuungslücken, die bei einer anstehenden Arbeitsaufnahme entstehen, zu schließen.                                      Auch wenn aktuell noch kein Betreuungsbedarf besteht, ist es in den meisten Fällen sinnvoll, die Betreuung Ihrer Kinder im Hinblick auf eine zukünftige berufliche Tätigkeit vorzubereiten. 

Häusliche Pflege von Angehörigen

Wenn Sie in die häusliche Pflege eines Angehörigen eingebunden sind, ist eine Arbeitsaufnahme oft nicht möglich. Die Pflege- und Seniorenberatung des Rheinisch-Bergischen Kreises informiert über alternative Pflegemöglichkeiten. Sie hilft bei der Such nach geeigneten Anbietern und bei der Vermittlung finanzieller Unterstützungsmöglichkeiten.                                                                    Weiterhin erhalten Sie wichtige Informationen für Ihre persönliche Entlastung als pflegender Angehöriger.  

Schulnerberatung

Sie können Ihre laufenden Rechnungen nicht bezahlen und haben den Überblick über Ihre finanzielle Situation verloren? In dieser Situation hilft Ihnen die Schuldnerberatung. Sie erhalten von Ihrer Integrationsfachkraft einen Beratungsgutschein zur Nutzung dieser Dienstleistung. 

Suchtberatung

Jede Sucht führt im Alltag zu enormen Problemen. Auch die Wiedereingliederung in Arbeit ist bei einer Suchterkrankung erschwert, wenn nicht gar unmöglich. Die Suchtberatung informiert über Angebote zur Überwindung der Abhängigkeit und unterstützt bei der Vorbereitung und Beantragung geeigneter ambulanter oder stationärer Rehabilitationsmaßnahmen.                                                            Zur Inanspruchnahme der Beratung erhalten Sie von Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft im Jobcenter einen Beratungsgutschein. 

Weitere Beratungs- und Unterstützungsangebote

Manchmal sind die Probleme jedoch so vielfältig und belastend, dass eine Gefahr für die seelische Gesundheit besteht. So facettenreich die Probleme, so individuell sehen hier die Angebote aus, z.B.


  • - Klärung von persönlichen Problemen und Lebensfragen
  • - Aktivierung der eigenen Ressourcen zur Lösung von Problemen
  • Information über entsprechende Hilfsangebote vor Ort oder in der Region
  • Krisenberatung 


Es stehen in Kooperation mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis unterschiedliche Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung.