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Energiekosten

Energiekosten

Energiekosten

Die Kosten für Haushaltsenergie (Strom, Gas, Heizöl) sind in den vergangenen Monaten stark gestiegen, ein weiterer Preisanstieg ist in den nächsten Monaten realistisch.


Diese Preissteigerung belastet die Haushalte stark, insbesondere Familien mit niedrigerem Einkommen.
Bei den Energiekosten ist zu differenzieren zwischen Stromkosten und Heizkosten.
Die Stromkosten sind Bestandteil der Regelleistung im SGB II, eine Übernahme höherer Abschlagszahlungen oder Nachzahlungen kommt i.d.R. nicht in Betracht, diese müssen aus eigenen Mitteln übernommen werden.


Die Heizkosten werden im Rahmen der Kosten der Unterkunft berücksichtigt. Sofern Sie bereits Leistungen nach dem SGB II beziehen und eine Abschlagsanpassung Ihres Gasversorgers, ein Erhöhungsschreiben bzgl. der Nebenkosten Ihres Vermieters oder eine Nebenkostenabrechnung erhalten haben legen Sie diese dem Jobcenter zeitnah vor.


Aber auch wenn Sie keine laufenden Leistungen nach dem SGB II beziehen kann geprüft werden, ob durch die gestiegenen Heizkosten ein laufender oder einmaliger Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II besteht. Voraussetzung hierfür ist das diese Kosten durch Ihr Einkommen und/oder Vermögen nicht gedeckt sind.
In diesem Fall ist eine Beratung durch das Jobcenter Rhein-Berg angezeigt. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Beratungstermin.


Sie erreichen uns telefonisch oder über das Kontaktcenter.

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