- Ihren Antrag können Sie formlos stellen. Bitte geben Sie an, welches Gerät, oder bei mehreren schulpflichtigen Kindern, welche Geräte beschafft werden sollen.
Wichtig: Der Anschaffungswert bzw. Preis der einzelnen Geräte muss je Gerät angegeben werden.
Das Jobcenter benötigt von Ihnen:
• eine Bescheinigung der Schule, aus der hervorgeht, dass die Schule keine Leihgeräte zur Verfügung stellt,
• dass eine Teilnahme am Distanzunterricht tatsächlich stattfindet,
• welche technischen Voraussetzungen bei den Geräten erfüllt sein müssen (Laptop, Tablet etc.)
Hinweis: Damit die Schulen die Angaben einfach erklären können und der Aufwand geringgehalten wird, sollte folgender Vordruck genutzt werden.
- Für die Anschaffung eines Druckers muss die Anzahl der schulpflichtigen Kinder im Haushalt angegeben werden (Aufteilung der Kosten).
Hinweis: Es ist davon auszugehen, dass ein Drucker je Haushalt ausreicht.
- Bitte senden Sie die Unterlagen unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Bedarfsgemeinschaftsnummer (BG-Nummer) per Post oder E-Mail an das Jobcenter Rhein - Berg.
Ihre/n Ansprechpartner/in, die Postanschrift und die entsprechende Emailadresse des für Ihren Wohnort zuständigen Standortes finden Sie über die Seite
Link zum Ansprechpartner
auf der Internetseite des Jobcenters Rhein – Berg.