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Digitale Endgeräte Schulunterricht

Kein Tablet für die Schule? Keine Möglichkeit die Schulaufgaben auszudrucken oder es fehlt an einem Headset, um an Video/Audiokonferenzen mit der Schule teilzunehmen?

Der Präsenzunterricht an Schulen ist pandemiebedingt weiter ausgesetzt. Daher hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Voraussetzungen geschaffen, dass Ihr Jobcenter Sie bei der Anschaffung beispielsweise von Tablets oder Laptops unterstützen kann.
Ab sofort haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Zuschuss in Höhe von bis zu maximal 350 € pro schulpflichtigem Kind zu beantragen.
Dies geht sogar rückwirkend bis zum 1. Januar 2021 (Datum Kaufbeleg).

Voraussetzungen

Der Mehrbedarf besteht für Schülerinnen und Schüler

  1. unter 25 Jahre, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen,
  2. die Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft sind, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II bezieht,
  3. die tatsächlich am pandemiebedingten Distanz-Schulunterricht teilnehmen (auch wenn dieser freiwillig erfolgt),
  4. für die kein digitales Endgerät von der Schule zur Verfügung gestellt oder über Dritte (z.B. Förderverein) finanziert werden kann.

Das Jobcenter Rhein - Berg hat das Ziel, die Anträge so kurzfristig wie möglich zu bearbeiten, damit allen Kindern und Jugendlichen des Rheinisch – Bergischen Kreises die notwendige Ausstattung für den Distanzunterricht zeitnah zur Verfügung steht.


Entscheidend für eine schnelle Bearbeitung ist, dass uns die notwendigen Unterlagen und Belege vollständig vorliegen.

Daher haben wir hier die notwendigen Informationen für Sie zusammengestellt.

Ihr Antrag – diese Unterlagen braucht Ihr Jobcenter für die Prüfung

- Ihren Antrag können Sie formlos stellen. Bitte geben Sie an, welches Gerät, oder bei mehreren schulpflichtigen Kindern, welche Geräte beschafft werden sollen.

Wichtig: Der Anschaffungswert bzw. Preis der einzelnen Geräte muss je Gerät angegeben werden.

Das Jobcenter benötigt von Ihnen:

   • eine Bescheinigung der Schule, aus der hervorgeht, dass die Schule keine                 Leihgeräte zur Verfügung stellt,

   • dass eine Teilnahme am Distanzunterricht tatsächlich stattfindet,

   • welche technischen Voraussetzungen bei den Geräten erfüllt sein müssen (Laptop, Tablet etc.)

Hinweis: Damit die Schulen die Angaben einfach erklären können und der Aufwand geringgehalten wird, sollte folgender Vordruck genutzt werden.

- Für die Anschaffung eines Druckers muss die Anzahl der schulpflichtigen Kinder im Haushalt angegeben werden (Aufteilung der Kosten).

Hinweis: Es ist davon auszugehen, dass ein Drucker je Haushalt ausreicht.

- Bitte senden Sie die Unterlagen unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Bedarfsgemeinschaftsnummer (BG-Nummer) per Post oder E-Mail an das Jobcenter Rhein - Berg.

Ihre/n Ansprechpartner/in, die Postanschrift und die entsprechende Emailadresse des für Ihren Wohnort zuständigen Standortes finden Sie über die Seite

Link zum Ansprechpartner

auf der Internetseite des Jobcenters Rhein – Berg.

Nachweis über den tatsächlichen Kauf der Geräte

- Der Gesamtbetrag darf 350,00 € pro Kind nicht übersteigen.

- Bei einem Anschaffungswert von bis zu 150,00 € wird kein Nachweis über den Kauf benötigt.

- Ab einem Anschaffungswert von über 150,00 € (bis 350,00 €) benötigt das Jobcenter in jedem Fall einen Beleg über den Kauf.

- Der Kaufbeleg muss innerhalb eines Monats nach Bewilligung und Auszahlung beim Jobcenter Rhein-Berg eingereicht werden.

Hierüber informieren wir Sie aber auch im Bewilligungsbescheid. Erfolgt der Nachweis nicht, wird der bewilligte Betrag vom Jobcenter Rhein-Berg zurückgefordert.

WICHTIG:

Eine etwaige Verpflichtung seitens der Schule zur Anschaffung eines digitalen Endgerätes einer bestimmten Marke ist nicht zulässig!